2700 Euro Geldstrafe für Chemnitzer FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro belegt.

Kurz vor Abpfiff des Drittligaspiels beim SV Meppen am 4. November 2017 drangen mindestens 40 Chemnitzer Zuschauer verbotenerweise in einen Pufferblock und in den Heimbereich ein. Dabei wurden unter anderem drei Ordner verletzt. Zudem wurde während des Drittligaspiels beim FSV Zwickau am 16. Dezember 2017 die Herrentoilette im Gästebereich durch Vandalismus beschädigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro belegt.

Kurz vor Abpfiff des Drittligaspiels beim SV Meppen am 4. November 2017 drangen mindestens 40 Chemnitzer Zuschauer verbotenerweise in einen Pufferblock und in den Heimbereich ein. Dabei wurden unter anderem drei Ordner verletzt. Zudem wurde während des Drittligaspiels beim FSV Zwickau am 16. Dezember 2017 die Herrentoilette im Gästebereich durch Vandalismus beschädigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.