2700 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels bei der SpVgg Unterhaching am 1. Dezember 2019 warfen Münchner Zuschauer mindestens sieben Getränkebecher in den Innenraum und auf das Spielfeld. Der Inhalt eines Bechers traf darüber hinaus einen der Schiedsrichterassistenten am Rücken.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels bei der SpVgg Unterhaching am 1. Dezember 2019 warfen Münchner Zuschauer mindestens sieben Getränkebecher in den Innenraum und auf das Spielfeld. Der Inhalt eines Bechers traf darüber hinaus einen der Schiedsrichterassistenten am Rücken.