2700 Euro Geldstrafe für 1. FC Saarbrücken

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro belegt.

In der 72. Minute des ersten Aufstiegsspieles zur 3. Liga gegen den TSV 1860 München am 24. Mai 2018 warf ein Saarbrücker Zuschauer einen Gegenstand über die Pufferzone in den Gästebereich. Während des Rückspiels in München am 27. Mai 2018 zündeten Zuschauer des Gastvereins mehrmals Pyrotechnik und warfen in der 81. Minute mehrere Becher in Richtung Spielfeld.  

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro belegt.

In der 72. Minute des ersten Aufstiegsspieles zur 3. Liga gegen den TSV 1860 München am 24. Mai 2018 warf ein Saarbrücker Zuschauer einen Gegenstand über die Pufferzone in den Gästebereich. Während des Rückspiels in München am 27. Mai 2018 zündeten Zuschauer des Gastvereins mehrmals Pyrotechnik und warfen in der 81. Minute mehrere Becher in Richtung Spielfeld.  

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.