26.400 Euro Geldstrafe für den FC St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 26.400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. April 2023 nachzuweisen wäre.

Kurz vor Beginn des Zweitligaspiels beim FC Hansa Rostock am 21. August 2022 zündeten Zuschauer des FC St. Pauli mindestens 14 Bengalische Feuer und Rauchkörper an. Im weiteren Verlauf schossen sie zunächst eine Leuchtkugel und einen Heuler in Richtung der Heimfans. Nach Abpfiff der Partie versuchten sie zudem, fünf Leuchtkugeln in den benachbarten Heimfanblock zu schießen, wovon vier in den Fangnetzen hängen blieben.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 26.400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. April 2023 nachzuweisen wäre.

Kurz vor Beginn des Zweitligaspiels beim FC Hansa Rostock am 21. August 2022 zündeten Zuschauer des FC St. Pauli mindestens 14 Bengalische Feuer und Rauchkörper an. Im weiteren Verlauf schossen sie zunächst eine Leuchtkugel und einen Heuler in Richtung der Heimfans. Nach Abpfiff der Partie versuchten sie zudem, fünf Leuchtkugeln in den benachbarten Heimfanblock zu schießen, wovon vier in den Fangnetzen hängen blieben.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.