DFB-Sportgericht
26.000 Euro Strafe für Eintracht Frankfurt
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 26.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8550 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.
In der 34. Minute des Bundesligaspiels gegen den FC Schalke 04 am 21. Januar 2023 warfen Frankfurter Anhänger zwei Becher auf das Spielfeld. Zudem zündeten Frankfurter Zuschauer beim Einlaufen der Mannschaften zum Bundesligaspiel beim SC Freiburg am 25. Januar 2023 mindestens 20 Bengalische Feuer und vor Beginn des Bundesligaspiels gegen Werder Bremen am 18. Februar 2023 vier Bengalische Feuer.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Rostocks Dirkner
Das Sportgericht des DFB hat Jonas Dirkner vom Drittligisten F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Drittligaspielen belegt.

Zwei Spiele Sperre für Freiburgs Stierli
Das DFB-Sportgericht hat Julia Stierli vom Frauen-Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Spielen belegt.

Zwei Spiele Sperre für Potsdams Kirschstein
Das Sportgericht des DFB hat Merle Kirschstein vom Zweitligisten 1. FFC Turbine Potsdam wegen einer Tätlichkeit mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen belegt. Kirschstein war in der 66. Minute beim VfL Bochum des Feldes verwiesen worden.