26.000 Euro Geldstrafe für Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligaabsteiger Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 26.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Bundesligaspiels beim FC Schalke 04 am 14. April 2023 entzündeten Berliner Zuschauer mindestens 25 pyrotechnische Gegenstände. Zudem brantte ein Berliner Zuschauer in der 46. Minute der Bundesligapartie gegen den SV Werder Bremen am 22. April 2023 ein Bengalisches Feuer ab.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligaabsteiger Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 26.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Bundesligaspiels beim FC Schalke 04 am 14. April 2023 entzündeten Berliner Zuschauer mindestens 25 pyrotechnische Gegenstände. Zudem brantte ein Berliner Zuschauer in der 46. Minute der Bundesligapartie gegen den SV Werder Bremen am 22. April 2023 ein Bengalisches Feuer ab.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.