26.000 Euro Geldstrafe für Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 26.000 Euro belegt.

Vor Beginn des Bundesligaspiels beim FC Schalke 04 am 2. März 2019 wurden im Düsseldorfer Zuschauerbereich sieben pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Zudem zündeten Düsseldorfer Zuschauer vor Anpfiff des Bundesligaspiels bei Hertha BSC am 6. April 2019 vier Bengalische Feuer. Ein Täter konnte identifiziert werden.

Darüber hinaus wurden unmittelbar vor Beginn des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 11. Mai 2019 im Düsseldorfer Zuschauerblock 16 pyrotechnische Gegenstände entzündet.

Der Verein hat den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 26.000 Euro belegt.

Vor Beginn des Bundesligaspiels beim FC Schalke 04 am 2. März 2019 wurden im Düsseldorfer Zuschauerbereich sieben pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Zudem zündeten Düsseldorfer Zuschauer vor Anpfiff des Bundesligaspiels bei Hertha BSC am 6. April 2019 vier Bengalische Feuer. Ein Täter konnte identifiziert werden.

Darüber hinaus wurden unmittelbar vor Beginn des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 11. Mai 2019 im Düsseldorfer Zuschauerblock 16 pyrotechnische Gegenstände entzündet.

Der Verein hat den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.