26.000 Euro Geldstrafe für den MSV Duisburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 26.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8660 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Vor dem Drittligaspiel bei Rot-Weiss Essen am 5. Februar 2023 zündeten Duisburger Zuschauer mindestens 25 Bengalische Fackeln, zwei Knallkörper und zwei Raketen. Zudem wurden im Gästebereich während der Partie 23 weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Darüber hinaus warf ein Duisburger Anhänger nach Spielschluss einen Knallkörper in Richtung des Essener Sitzplatzbereichs, der im Bereich der Sektorentrennung detonierte. Dadurch wurden vier Ordner verletzt, wovon zwei Brandverletzungen erlitten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 26.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8660 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Vor dem Drittligaspiel bei Rot-Weiss Essen am 5. Februar 2023 zündeten Duisburger Zuschauer mindestens 25 Bengalische Fackeln, zwei Knallkörper und zwei Raketen. Zudem wurden im Gästebereich während der Partie 23 weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Darüber hinaus warf ein Duisburger Anhänger nach Spielschluss einen Knallkörper in Richtung des Essener Sitzplatzbereichs, der im Bereich der Sektorentrennung detonierte. Dadurch wurden vier Ordner verletzt, wovon zwei Brandverletzungen erlitten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.