25.875 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 25.875 Euro belegt.

Unmittelbar vor dem Anpfiff des Drittligaspiels beim SC Preußen Münster am 12. März 2019 wurden im Rostocker Zuschauerbereich mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände abgebrannt sowie mindestens vier Raketen abgeschossen, wodurch sich der Anstoß um eine knappe Minute verzögerte. Zudem zündeten Rostocker Zuschauer vor Beginn der Drittligabegegnung beim 1. FC Kaiserslautern am 21. April 2019 mindestens fünf Rauchtöpfe, zwei Bengalische Fackeln sowie 20 Böller.

Gegen die Urteile des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 25.875 Euro belegt.

Unmittelbar vor dem Anpfiff des Drittligaspiels beim SC Preußen Münster am 12. März 2019 wurden im Rostocker Zuschauerbereich mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände abgebrannt sowie mindestens vier Raketen abgeschossen, wodurch sich der Anstoß um eine knappe Minute verzögerte. Zudem zündeten Rostocker Zuschauer vor Beginn der Drittligabegegnung beim 1. FC Kaiserslautern am 21. April 2019 mindestens fünf Rauchtöpfe, zwei Bengalische Fackeln sowie 20 Böller.

Gegen die Urteile des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.