25.500 Euro Geldstrafe für Hannover 96

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe 25.500 Euro belegt. Bis zu 8500 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2019 nachzuweisen wäre.

In der 46. Minute des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 9. Dezember 2018 wurden im Hannoveraner Zuschauerblock mindestens zwölf Bengalische Feuer und mindestens drei Rauchbomben abgebrannt. Das Spiel musste aufgrund der Rauchentwicklung für sechs Minuten unterbrochen werden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe 25.500 Euro belegt. Bis zu 8500 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2019 nachzuweisen wäre.

In der 46. Minute des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 9. Dezember 2018 wurden im Hannoveraner Zuschauerblock mindestens zwölf Bengalische Feuer und mindestens drei Rauchbomben abgebrannt. Das Spiel musste aufgrund der Rauchentwicklung für sechs Minuten unterbrochen werden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.