2550 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2550 Euro belegt.

In der ersten Minute des Drittligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 28. September 2019 wurden im Münchner Zuschauerbereich mindestens zwei Leuchtspuren abgeschossen und drei Rauchtöpfe abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2550 Euro belegt.

In der ersten Minute des Drittligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 28. September 2019 wurden im Münchner Zuschauerbereich mindestens zwei Leuchtspuren abgeschossen und drei Rauchtöpfe abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.