25.000 Euro Strafe für den 1. FC Saarbrücken

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 17. April 2022 brannten Saarbrücker Zuschauer insgesamt mindestens 42 pyrotechnische Gegenstände ab, teilweise wurden diese in den Innenraum geworfen. Darüber hinaus wurde ein Ordner von einer Sitzschale getroffen, sowie vier weitere Ordner verletzt. Der Anpfiff verzögerte sich um drei Minuten. In der 72. Spielminute wurde die Partie erneut für zwei Minuten unterbrochen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 17. April 2022 brannten Saarbrücker Zuschauer insgesamt mindestens 42 pyrotechnische Gegenstände ab, teilweise wurden diese in den Innenraum geworfen. Darüber hinaus wurde ein Ordner von einer Sitzschale getroffen, sowie vier weitere Ordner verletzt. Der Anpfiff verzögerte sich um drei Minuten. In der 72. Spielminute wurde die Partie erneut für zwei Minuten unterbrochen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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