25.000 Euro Geldstrafe für den SC Paderborn

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SC Paderborn im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 25.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Paderborner Zuschauer in der 12. Minute des Zweitligaspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 21. Januar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle und Goldtaler, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für fünf Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Strafe von 5000 Euro.

Zudem warfen Paderborner Zuschauer in der 61. und 65. Minute des Zweitligaspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 4. Februar 2024 aus demselben Grund wieder verschiedene Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für insgesamt vier Minuten unterbrochen werden. Auch hierfür gab es eine Strafe von 5000 Euro.

Desweiteren warfen Paderborner Zuschauer in der 64., 67. und 71. Minute des Zweitligaspiels gegen Holstein Kiel am 17. Februar 2024 aus demselben Grund wieder verschiedene Gegenstände auf den Rasen. Die Partie musste deshalb für gut 25 Minuten unterbrochen werden. Dafür gab es eine Strafe von 15.000 Euro.

Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SC Paderborn im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 25.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Paderborner Zuschauer in der 12. Minute des Zweitligaspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 21. Januar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle und Goldtaler, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für fünf Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Strafe von 5000 Euro.

Zudem warfen Paderborner Zuschauer in der 61. und 65. Minute des Zweitligaspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 4. Februar 2024 aus demselben Grund wieder verschiedene Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für insgesamt vier Minuten unterbrochen werden. Auch hierfür gab es eine Strafe von 5000 Euro.

Desweiteren warfen Paderborner Zuschauer in der 64., 67. und 71. Minute des Zweitligaspiels gegen Holstein Kiel am 17. Februar 2024 aus demselben Grund wieder verschiedene Gegenstände auf den Rasen. Die Partie musste deshalb für gut 25 Minuten unterbrochen werden. Dafür gab es eine Strafe von 15.000 Euro.

Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.