25.000 Euro Geldstrafe für den MSV Duisburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt.

In den ersten 25 Minuten des Zweitligaspiels bei Fortuna Düsseldorf am 2. Oktober 2017 wurde beinahe durchgängig Pyrotechnik im Duisburger Zuschauerblock gezündet. Zudem wurde von dort aus in der 57. Minute ein Knallkörper auf das Spielfeld geworfen, der einen Ordner verletzte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt.

In den ersten 25 Minuten des Zweitligaspiels bei Fortuna Düsseldorf am 2. Oktober 2017 wurde beinahe durchgängig Pyrotechnik im Duisburger Zuschauerblock gezündet. Zudem wurde von dort aus in der 57. Minute ein Knallkörper auf das Spielfeld geworfen, der einen Ordner verletzte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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