25.000 Euro Geldstrafe für den Karlsruher SC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt.

Beim Zweitligaspiel gegen RasenBallsport Leipzig am 9. März 2015 wurden im Karlsruher Zuschauerbereich mehrere diskriminierende Banner gezeigt.

Außerdem wurden während der Relegationsspiele gegen den Hamburger SV am 28. Mai und am 1. Juni mehrfach pyrotechnische Gegenstände im Karlsruher Zuschauerbereich gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt.

Beim Zweitligaspiel gegen RasenBallsport Leipzig am 9. März 2015 wurden im Karlsruher Zuschauerbereich mehrere diskriminierende Banner gezeigt.

Außerdem wurden während der Relegationsspiele gegen den Hamburger SV am 28. Mai und am 1. Juni mehrfach pyrotechnische Gegenstände im Karlsruher Zuschauerbereich gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.