25.000 Euro Geldstrafe für Mainz 05

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt.

Kurz vor Anpfiff und in der 30. Minute des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 4. November 2017 wurde Pyrotechnik im Block der Gäste abgebrannt. Auch unmittelbar vor Beginn des Bundesligaspiels gegen den VfB Stuttgart am 19. Dezember 2017 zündeten Mainzer Zuschauer vermehrt Pyrotechnik. Zudem schüttete ein Zuschauer aus dem Heimbereich in der 42. Minute Flüssigkeit aus einem Becher auf die Spieler.   

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt.

Kurz vor Anpfiff und in der 30. Minute des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 4. November 2017 wurde Pyrotechnik im Block der Gäste abgebrannt. Auch unmittelbar vor Beginn des Bundesligaspiels gegen den VfB Stuttgart am 19. Dezember 2017 zündeten Mainzer Zuschauer vermehrt Pyrotechnik. Zudem schüttete ein Zuschauer aus dem Heimbereich in der 42. Minute Flüssigkeit aus einem Becher auf die Spieler.   

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.