2500 Euro Geldstrafe für Union Berlin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

Nach dem Zweitligaspiel gegen Fortuna Düsseldorf am 10. Februar 2018 wurde im Berliner Zuschauerblock ein Böller gezündet. Darüber hinaus wurden mit Beginn des Zweitligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 2. März 2018 zwei Bengalische Fackeln im Gästebereich abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

Nach dem Zweitligaspiel gegen Fortuna Düsseldorf am 10. Februar 2018 wurde im Berliner Zuschauerblock ein Böller gezündet. Darüber hinaus wurden mit Beginn des Zweitligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 2. März 2018 zwei Bengalische Fackeln im Gästebereich abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.