2500 Euro Geldstrafe für Preußen Münster

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

In der 4. Minute des Drittligaspiels gegen den 1. FC Magdeburg am 19. August 2017 waren im Münsteraner Zuschauerbereich mehrere Rauchbomben gezündet worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

In der 4. Minute des Drittligaspiels gegen den 1. FC Magdeburg am 19. August 2017 waren im Münsteraner Zuschauerbereich mehrere Rauchbomben gezündet worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.