2500 Euro Geldstrafe für Lieberknecht

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Torsten Lieberknecht, in der gerade zu Ende gegangenen Saison Trainer des Zweitliga-Absteigers Eintracht Braunschweig, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

Lieberknecht hatte sich in der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels gegen Arminia Bielefeld am 20. April 2018 mehrmals unsportlich an der Seitenlinie verhalten und war daraufhin in der 80. Minute von Schiedsrichte Alexander Sather (Grimma) aus dem Innenraum verwiesen worden.

Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Torsten Lieberknecht, in der gerade zu Ende gegangenen Saison Trainer des Zweitliga-Absteigers Eintracht Braunschweig, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

Lieberknecht hatte sich in der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels gegen Arminia Bielefeld am 20. April 2018 mehrmals unsportlich an der Seitenlinie verhalten und war daraufhin in der 80. Minute von Schiedsrichte Alexander Sather (Grimma) aus dem Innenraum verwiesen worden.

Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.