2500 Euro Geldstrafe für den SV Morlautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Oberligisten SV Morlautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

In der ersten Minute des DFB-Pokalspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 13. August 2017 war im Morlauterer Zuschauerbereich Pyrotechnik gezündet worden. Zudem wurden in der 84. Minute Geldmünzen von der Haupttribüne in Richtung der Fürther Ersatzbank geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Oberligisten SV Morlautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

In der ersten Minute des DFB-Pokalspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 13. August 2017 war im Morlauterer Zuschauerbereich Pyrotechnik gezündet worden. Zudem wurden in der 84. Minute Geldmünzen von der Haupttribüne in Richtung der Fürther Ersatzbank geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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