2500 Euro Geldstrafe für den SC Paderborn

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittliga-Vizemeister SC Paderborn im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

In der 89. Minute des Drittligaspiels gegen die SpVgg Unterhaching am 21. April 2018 wurde auf der Heimtribüne Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, damit ist es rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittliga-Vizemeister SC Paderborn im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

In der 89. Minute des Drittligaspiels gegen die SpVgg Unterhaching am 21. April 2018 wurde auf der Heimtribüne Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, damit ist es rechtskräftig.