2500 Euro Geldstrafe für den FC St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Aufsteiger FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

In der 31. Minute des Zweitligaspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 3. Februar 2024 warf ein Hamburger Zuschauer einen Böller auf den Rasen vor die Heimbank und den Schiedsrichter-Assistenten. Der Böller detonierte dort mit einem lauten Knall, die Partie musste daraufhin kurz unterbrochen werden.

Dass der Täter anschließend vom Verein ermittelt wurde, wirkte sich strafmildernd aus. Ansonsten hätte der DFB-Kontrollausschuss mindestens eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Aufsteiger FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

In der 31. Minute des Zweitligaspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 3. Februar 2024 warf ein Hamburger Zuschauer einen Böller auf den Rasen vor die Heimbank und den Schiedsrichter-Assistenten. Der Böller detonierte dort mit einem lauten Knall, die Partie musste daraufhin kurz unterbrochen werden.

Dass der Täter anschließend vom Verein ermittelt wurde, wirkte sich strafmildernd aus. Ansonsten hätte der DFB-Kontrollausschuss mindestens eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.