2500 Euro Geldstrafe für den 1. FC Magdeburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Zweitligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in einer Höhe von 2500 Euro belegt.

Nach Ende des Drittligaspiels gegen den FSV Zwickau am 24. April 2022 liefen zahlreiche Magdeburger Anhänger in den Innenraum. Zudem wurden im Magdeburger Zuschauerbereich mindestens fünf Bengalische Fackeln gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Zweitligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in einer Höhe von 2500 Euro belegt.

Nach Ende des Drittligaspiels gegen den FSV Zwickau am 24. April 2022 liefen zahlreiche Magdeburger Anhänger in den Innenraum. Zudem wurden im Magdeburger Zuschauerbereich mindestens fünf Bengalische Fackeln gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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