24.900 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in Tateinheit mit einem nicht ausreichenden Ordnungsdienst mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2022 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff und während des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Union Berlin am 27. Oktober 2021 zündeten Mannheimer Zuschauer insgesamt 73 Bengalische Fackeln, 20 Blinker und zwei Knallkörper. Zuvor konnte eine Gruppe von etwa 100 Personen auf Veranlassung eines externen Ordnungsdienst-Mitarbeiters ohne Kontrolle ins Stadion gelangen.

Die am gültigen Strafenkatalog orientierte Geldstrafe hätte im Normalfall bei 33.250 Euro gelegen. Das DFB-Sportgericht gewährt aber momentan einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in Tateinheit mit einem nicht ausreichenden Ordnungsdienst mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2022 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff und während des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Union Berlin am 27. Oktober 2021 zündeten Mannheimer Zuschauer insgesamt 73 Bengalische Fackeln, 20 Blinker und zwei Knallkörper. Zuvor konnte eine Gruppe von etwa 100 Personen auf Veranlassung eines externen Ordnungsdienst-Mitarbeiters ohne Kontrolle ins Stadion gelangen.

Die am gültigen Strafenkatalog orientierte Geldstrafe hätte im Normalfall bei 33.250 Euro gelegen. Das DFB-Sportgericht gewährt aber momentan einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.