2450 Euro Geldstrafe für den VfB Oldenburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfB Oldenburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2450 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn des Drittligaspiels beim SV Wehen Wiesbaden am 17. Oktober 2022 zündeten Oldenburger Anhänger mindestens sechs Bengalische Fackeln sowie einen Rauchkörper an.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfB Oldenburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2450 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn des Drittligaspiels beim SV Wehen Wiesbaden am 17. Oktober 2022 zündeten Oldenburger Anhänger mindestens sechs Bengalische Fackeln sowie einen Rauchkörper an.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.