2450 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2450 Euro belegt.

In der zweiten Minute des Drittligaspiels gegen den SV Meppen am 24. Juli 2021 wurden im Halleschen Zuschauerblock sieben pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2450 Euro belegt.

In der zweiten Minute des Drittligaspiels gegen den SV Meppen am 24. Juli 2021 wurden im Halleschen Zuschauerblock sieben pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.