24.300 Euro Strafe für Waldhof Mannheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.300 Euro belegt.

Vor Beginn des Drittligaspiels gegen 1860 München am 14. Januar 2023 zündeten Mannheimer Zuschauer einen Knallkörper, eine Bengalische Fackel und mindestens fünf Rauchtöpfe. Zudem wurden 31 Feuerwerksraketen abgeschossen. Dadurch verzögerte sich der Anpfiff um eineinhalb Minuten. Darüber hinaus warf ein Mannheimer Zuschauer in der 10. Minute einen Getränkebecher auf das Spielfeld.

Der DFB-Kontrollausschuss hatte nach den Vorkommnissen ursprünglich eine Geldstrafe in Höhe von 32.425 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt. Da der Verein mittlerweile aber einen der Täter ermittelt hat, sprach das Sportgericht in Würdigung dieser Bemühungen eine geringere Sanktion aus.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.300 Euro belegt.

Vor Beginn des Drittligaspiels gegen 1860 München am 14. Januar 2023 zündeten Mannheimer Zuschauer einen Knallkörper, eine Bengalische Fackel und mindestens fünf Rauchtöpfe. Zudem wurden 31 Feuerwerksraketen abgeschossen. Dadurch verzögerte sich der Anpfiff um eineinhalb Minuten. Darüber hinaus warf ein Mannheimer Zuschauer in der 10. Minute einen Getränkebecher auf das Spielfeld.

Der DFB-Kontrollausschuss hatte nach den Vorkommnissen ursprünglich eine Geldstrafe in Höhe von 32.425 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt. Da der Verein mittlerweile aber einen der Täter ermittelt hat, sprach das Sportgericht in Würdigung dieser Bemühungen eine geringere Sanktion aus.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.