24.180 Euro Geldstrafe für Holstein Kiel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.180 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8060 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn des Zweitligaspiels gegen Hertha BSC am 24. September 2023 zündeten Kieler Zuschauer mindestens zwölf Rauchtöpfe und 19 Bengalische Feuer. Der Anpfiff verzögerte sich durch die starke Rauchentwicklung um etwa zweieinhalb Minuten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.180 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8060 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn des Zweitligaspiels gegen Hertha BSC am 24. September 2023 zündeten Kieler Zuschauer mindestens zwölf Rauchtöpfe und 19 Bengalische Feuer. Der Anpfiff verzögerte sich durch die starke Rauchentwicklung um etwa zweieinhalb Minuten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.