24.180 Euro Geldstrafe für Braunschweig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.180 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8000 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Oktober 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Zweitligaspiels beim Hamburger SV am 29. Januar 2023 zündeten Braunschweiger Zuschauer mindestens 31 pyrotechnische Gegenstände. Der Anstoß verzögerte sich um ungefähr zweieinhalb Minuten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.180 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8000 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Oktober 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Zweitligaspiels beim Hamburger SV am 29. Januar 2023 zündeten Braunschweiger Zuschauer mindestens 31 pyrotechnische Gegenstände. Der Anstoß verzögerte sich um ungefähr zweieinhalb Minuten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.