24.000 Euro Geldstrafe für RB Leipzig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre.

Während des DFB-Pokalendspiels gegen den SC Freiburg am 21. Mai 2022 zündeten Leipziger Zuschauer insgesamt mindestens 18 Bengalische Feuer, zwei Rauchbomben, einen Blinker und eine Rakete.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre.

Während des DFB-Pokalendspiels gegen den SC Freiburg am 21. Mai 2022 zündeten Leipziger Zuschauer insgesamt mindestens 18 Bengalische Feuer, zwei Rauchbomben, einen Blinker und eine Rakete.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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