24.000 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 24.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 11. November 2023 brannten Osnabrücker Zuschauer mindestens 31 Bengalische Feuer und mindestens sechs Blinker ab. Darüber hinaus zündeten Osnabrücker Anhänger vor Beginn des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Magdeburg am 25. November 2023 drei Blinker.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 24.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 11. November 2023 brannten Osnabrücker Zuschauer mindestens 31 Bengalische Feuer und mindestens sechs Blinker ab. Darüber hinaus zündeten Osnabrücker Anhänger vor Beginn des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Magdeburg am 25. November 2023 drei Blinker.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.