24.000 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in fünf Fällen, begangen durch fünf rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.000 Euro belegt. Dem Verein wird nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 8000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2017 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 12. September 2016 wurden im Münchner Zuschauerblock ein Rauchtopf und mehrere Bengalische Feuer gezündet. Bengalos wurden auch vor Beginn der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels beim VfB Stuttgart am 21. Oktober 2016 entzündet. Diese wurden in der 47. Minuten auf das Spielfeld geworfen, sodass die Partie für rund eine Minute unterbrochen werden musste.

Ferner versuchten rund 60 Münchner Zuschauer vor Beginn des Zweitligaspiels bei den Würzburger Kickers am 2. Oktober 2016 die Einlasskontrollen zu überrennen und den Block zu stürmen. Dabei flogen auch Flaschen, von denen eine einen Ordner traf, der dadurch leicht verletzt wurde. Darüber hinaus wurden unmittelbar vor Anpfiff der zweiten Halbzeit im Gästeblock Transparente mit verunglimpfendem Inhalt entrollt.

Zudem wurden während des Zweitligaspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 16. Oktober 2016 aus dem Münchner Zuschauerblock Bierbecher in Richtung der Düsseldorfer Einwechselspieler geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in fünf Fällen, begangen durch fünf rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.000 Euro belegt. Dem Verein wird nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 8000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2017 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 12. September 2016 wurden im Münchner Zuschauerblock ein Rauchtopf und mehrere Bengalische Feuer gezündet. Bengalos wurden auch vor Beginn der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels beim VfB Stuttgart am 21. Oktober 2016 entzündet. Diese wurden in der 47. Minuten auf das Spielfeld geworfen, sodass die Partie für rund eine Minute unterbrochen werden musste.

Ferner versuchten rund 60 Münchner Zuschauer vor Beginn des Zweitligaspiels bei den Würzburger Kickers am 2. Oktober 2016 die Einlasskontrollen zu überrennen und den Block zu stürmen. Dabei flogen auch Flaschen, von denen eine einen Ordner traf, der dadurch leicht verletzt wurde. Darüber hinaus wurden unmittelbar vor Anpfiff der zweiten Halbzeit im Gästeblock Transparente mit verunglimpfendem Inhalt entrollt.

Zudem wurden während des Zweitligaspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 16. Oktober 2016 aus dem Münchner Zuschauerblock Bierbecher in Richtung der Düsseldorfer Einwechselspieler geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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