24.000 Euro Geldstrafe für 1. FC Magdeburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.000 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 8000 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2023 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn der Zweitligapartie gegen Fortuna Düsseldorf am 16. Juli 2022 wurden im Magdeburger Zuschauerbereich mindestens 40 Bengalische Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.000 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 8000 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2023 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn der Zweitligapartie gegen Fortuna Düsseldorf am 16. Juli 2022 wurden im Magdeburger Zuschauerbereich mindestens 40 Bengalische Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.