24.000 Euro Geldstrafe für 1. FC Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Absteiger 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.000 Euro belegt. Bis zu 8000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies müsste dem DFB bis zum 31. Dezember 2018 nachgewiesen werden.

Vor Anpfiff des Bundesligaspiels gegen Hertha BSC am 14. April 2018 wurden im Kölner Zuschauerbereich sechs Bengalische Feuer und mehrere Nebeltöpfe gezündet, so dass eine Rauchschwade über den heimischen Zuschauerblock zog. Darüber hinaus gab es kurz vor Anpfiff des Bundesligaspiels beim VfL Wolfsburg am 12. Mai 2018 gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Kölner Zuschauern, die vom Unterrang in den Oberrang vordringen wollten, sowie Ordnern und der Polizei. Dabei gab es mehrere Verletzte. Zudem beschädigten Kölner Zuschauer die Toilettenanlagen im Gästebereich erheblich.  

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Absteiger 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.000 Euro belegt. Bis zu 8000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies müsste dem DFB bis zum 31. Dezember 2018 nachgewiesen werden.

Vor Anpfiff des Bundesligaspiels gegen Hertha BSC am 14. April 2018 wurden im Kölner Zuschauerbereich sechs Bengalische Feuer und mehrere Nebeltöpfe gezündet, so dass eine Rauchschwade über den heimischen Zuschauerblock zog. Darüber hinaus gab es kurz vor Anpfiff des Bundesligaspiels beim VfL Wolfsburg am 12. Mai 2018 gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Kölner Zuschauern, die vom Unterrang in den Oberrang vordringen wollten, sowie Ordnern und der Polizei. Dabei gab es mehrere Verletzte. Zudem beschädigten Kölner Zuschauer die Toilettenanlagen im Gästebereich erheblich.  

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.