2400 Euro Geldstrafe für Karlsruher SC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro belegt.

In der 64. Minute und in der Nachspielzeit des Zweitligaspiels gegen den FC Erzgebirge Aue am 11. November 2019 brannten Karlsruher Zuschauer insgesamt vier pyrotechnische Gegenstände ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro belegt.

In der 64. Minute und in der Nachspielzeit des Zweitligaspiels gegen den FC Erzgebirge Aue am 11. November 2019 brannten Karlsruher Zuschauer insgesamt vier pyrotechnische Gegenstände ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.