2400 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhalten seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro belegt.

Kurz vor Beginn und im Laufe der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels gegen den F.C. Hansa Rostock am 8. April 2022 zündeten Düsseldorfer Zuschauer insgesamt vier Blinker.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhalten seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro belegt.

Kurz vor Beginn und im Laufe der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels gegen den F.C. Hansa Rostock am 8. April 2022 zündeten Düsseldorfer Zuschauer insgesamt vier Blinker.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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