DFB-Sportgericht
2400 Euro Geldstrafe für Erzgebirge Aue

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafe in Gesamthöhe von 2400 Euro belegt.
In der 58. des Drittligaspiels gegen den SSV Ulm 1846 Fußball am 22. Oktober 2023 warfen Auer Zuschauer ein Brötchen und in der 64. Minute mindestens einen vollenb Bierbecher auf das Spielfeld. Zudem wurden in der 62. Minute zahlreiche Papierkugeln in den Innenraum geworfen, wovon eine den Schiedsrichter-Assistenten. Das Spiel wurde für mindestens eine Minute unterbrochen.
Darüber hinaus warf auch in der Nachspielzeit des Drittligaspiels gegen den SC Verl am 3. November 2023 ein Auer Zuschauer einen gefüllten Becher in den Innenraum.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

198.400 Euro Geldstrafe für Hannover 96
Das DFB-Sportgericht belegt Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 198.400 Euro.

159.500 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das Sportgericht des DFB hat den 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 159.500 Euro belegt.

20.000 Euro Geldstrafe für den FC Bayern München
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.