2400 Euro Geldstrafe für Erzgebirge Aue

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafe in Gesamthöhe von 2400 Euro belegt.

In der 58. des Drittligaspiels gegen den SSV Ulm 1846 Fußball am 22. Oktober 2023 warfen Auer Zuschauer ein Brötchen und in der 64. Minute mindestens einen vollenb Bierbecher auf das Spielfeld. Zudem wurden in der 62. Minute zahlreiche Papierkugeln in den Innenraum geworfen, wovon eine den Schiedsrichter-Assistenten. Das Spiel wurde für mindestens eine Minute unterbrochen.

Darüber hinaus warf auch in der Nachspielzeit des Drittligaspiels gegen den SC Verl am 3. November 2023 ein Auer Zuschauer einen gefüllten Becher in den Innenraum.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafe in Gesamthöhe von 2400 Euro belegt.

In der 58. des Drittligaspiels gegen den SSV Ulm 1846 Fußball am 22. Oktober 2023 warfen Auer Zuschauer ein Brötchen und in der 64. Minute mindestens einen vollenb Bierbecher auf das Spielfeld. Zudem wurden in der 62. Minute zahlreiche Papierkugeln in den Innenraum geworfen, wovon eine den Schiedsrichter-Assistenten. Das Spiel wurde für mindestens eine Minute unterbrochen.

Darüber hinaus warf auch in der Nachspielzeit des Drittligaspiels gegen den SC Verl am 3. November 2023 ein Auer Zuschauer einen gefüllten Becher in den Innenraum.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.