2400 Euro Geldstrafe für den SV Meppen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 2400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2023 nachzuweisen wäre.

In der 37. Minute des Drittligaspiels gegen den SC Freiburg II am 21. Januar 2023 warfen Meppener Zuschauer mindestens vier Geldstücke und mindestens einen gefüllten Becher in Richtung des Schiedsrichterassistenten. Dieser wurde auch von zumindest einem Geldstück und von Flüssigkeit aus einem Becher getroffen. Ein Becherwerfer konnte seitens des Vereins anschließend ermittelt werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 2400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2023 nachzuweisen wäre.

In der 37. Minute des Drittligaspiels gegen den SC Freiburg II am 21. Januar 2023 warfen Meppener Zuschauer mindestens vier Geldstücke und mindestens einen gefüllten Becher in Richtung des Schiedsrichterassistenten. Dieser wurde auch von zumindest einem Geldstück und von Flüssigkeit aus einem Becher getroffen. Ein Becherwerfer konnte seitens des Vereins anschließend ermittelt werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.