23.900 Euro Strafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 11. November 2022 zündeten Düsseldorfer Zuschauer 19 Bengalische Feuer und Rauchbomben. Zudem warfen sie nach einer Elfmeterentscheidung in der Nachspielzeit mindestens zehn Feuerzeuge und Getränkebecher auf das Spielfeld.

Nach Ausführung des Strafstoßes sprangen mindestens 15 Anhänger in den Innenraum und liefen Richtung Spielfeld, wo viele von ihnen gewaltsam gegen Werbebanden vorgingen. Etwa ein halbes Dutzend von ihnen lief auf den Rasen und lieferte sich ein kurzes Wortgefecht mit Spielern der Gastmannschaft.

Der Kontrollausschuss hätte normalerweise alleine für das unerlaubte Eindringen der Zuschauer auf das Spielfeld eine Strafe von 30.000 Euro beim Sportgericht beantragt. Weil der Verein allerdings zahlreiche Täter ermittelte, reduzierte sich die Summe gemäß Richtlinie für die Arbeit des Kontrollausschusses um 75 Prozent, so dass für diesen Tatbestand nur noch 7500 Euro verblieben. Hinzu kamen die Strafen für das Abbrennen von Pyrotechnik (11.400 Euro) und das Werfen der Gegenstände (5000 Euro).

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 11. November 2022 zündeten Düsseldorfer Zuschauer 19 Bengalische Feuer und Rauchbomben. Zudem warfen sie nach einer Elfmeterentscheidung in der Nachspielzeit mindestens zehn Feuerzeuge und Getränkebecher auf das Spielfeld.

Nach Ausführung des Strafstoßes sprangen mindestens 15 Anhänger in den Innenraum und liefen Richtung Spielfeld, wo viele von ihnen gewaltsam gegen Werbebanden vorgingen. Etwa ein halbes Dutzend von ihnen lief auf den Rasen und lieferte sich ein kurzes Wortgefecht mit Spielern der Gastmannschaft.

Der Kontrollausschuss hätte normalerweise alleine für das unerlaubte Eindringen der Zuschauer auf das Spielfeld eine Strafe von 30.000 Euro beim Sportgericht beantragt. Weil der Verein allerdings zahlreiche Täter ermittelte, reduzierte sich die Summe gemäß Richtlinie für die Arbeit des Kontrollausschusses um 75 Prozent, so dass für diesen Tatbestand nur noch 7500 Euro verblieben. Hinzu kamen die Strafen für das Abbrennen von Pyrotechnik (11.400 Euro) und das Werfen der Gegenstände (5000 Euro).

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.