23.850 Euro Strafe für den VfL Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.850 Euro belegt. Bis zu 8000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2019 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 26. Oktober 2018 wurden im Osnabrücker Zuschauerblock mindestens 66 Bengalische Feuer abgebrannt und mindestens eine Rakete auf das Spielfeld geschossen.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.850 Euro belegt. Bis zu 8000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2019 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 26. Oktober 2018 wurden im Osnabrücker Zuschauerblock mindestens 66 Bengalische Feuer abgebrannt und mindestens eine Rakete auf das Spielfeld geschossen.