23.500 Euro Geldstrafe für Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.500 Euro belegt.

Unmittelbar nach Abpfiff des DFB-Pokalspiels beim SV Rödinghausen am 18. August 2018 in Lotte öffneten Dresdner Zuschauer ein Fluchttor, drangen in den Stadioninnenraum ein und zerstörten eine Werbebande. Danach schlugen sie mit Metallstangen aus der Werbebande und Plastikrohren auf einschreitende Ordnungskräfte ein, die es jedoch schafften, die etwa 20-köpfige Gruppe wieder in den Tribünenbereich zurückzudrängen. Anschließend wurde unerlaubterweise noch ein weiteres Fluchttor geöffnet, aber der Dresdner Sicherheitsbeauftragte verhinderte ein weiteres Vordringen von Gästezuschauern in den Innenraum.

Darüber hinaus warfen Dresdner Zuschauer in der 32. Minute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Heidenheim am 26. August 2018 Becher in Richtung der Gästespieler und in der 70. Minute Gegenstände wie Feuerzeuge in Richtung der Heidenheimer Auswechselspieler.

Der Verein hat den beiden entsprechenden Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.500 Euro belegt.

Unmittelbar nach Abpfiff des DFB-Pokalspiels beim SV Rödinghausen am 18. August 2018 in Lotte öffneten Dresdner Zuschauer ein Fluchttor, drangen in den Stadioninnenraum ein und zerstörten eine Werbebande. Danach schlugen sie mit Metallstangen aus der Werbebande und Plastikrohren auf einschreitende Ordnungskräfte ein, die es jedoch schafften, die etwa 20-köpfige Gruppe wieder in den Tribünenbereich zurückzudrängen. Anschließend wurde unerlaubterweise noch ein weiteres Fluchttor geöffnet, aber der Dresdner Sicherheitsbeauftragte verhinderte ein weiteres Vordringen von Gästezuschauern in den Innenraum.

Darüber hinaus warfen Dresdner Zuschauer in der 32. Minute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Heidenheim am 26. August 2018 Becher in Richtung der Gästespieler und in der 70. Minute Gegenstände wie Feuerzeuge in Richtung der Heidenheimer Auswechselspieler.

Der Verein hat den beiden entsprechenden Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.