23.000 Euro Geldstrafe für den FC St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.000 Euro belegt. Bis zu 8000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies müsste dem DFB bis zum 31. Dezember 2018 nachgewiesen werden.

Vor und während des Zweitligaspiels gegen Holstein Kiel am 25. Februar 2018 wurde im Bereich der Heimzuschauer wiederholt Pyrotechnik gezündet. Zudem brannten Anhänger des FC St. Pauli vor der Zweitligabegegnung beim FC Erzgebirge Aue am 7. April 2018 mehrere pyrotechnische Mittel ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.000 Euro belegt. Bis zu 8000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies müsste dem DFB bis zum 31. Dezember 2018 nachgewiesen werden.

Vor und während des Zweitligaspiels gegen Holstein Kiel am 25. Februar 2018 wurde im Bereich der Heimzuschauer wiederholt Pyrotechnik gezündet. Zudem brannten Anhänger des FC St. Pauli vor der Zweitligabegegnung beim FC Erzgebirge Aue am 7. April 2018 mehrere pyrotechnische Mittel ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.