22.700 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.700 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen des Relegationsrückspiels gegen Hertha BSC am 23. Mai 2022 brannten Hamburger Zuschauer 28 pyrotechnische Gegenstände ab, wovon einer in den Strafraum der Berliner geworfen wurde. Zudem lief eine geringe Anzahl von Hamburger Anhängern nach Spielschluss durch geöffnete Tore in den Innenraum, aber nicht aufs Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.700 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen des Relegationsrückspiels gegen Hertha BSC am 23. Mai 2022 brannten Hamburger Zuschauer 28 pyrotechnische Gegenstände ab, wovon einer in den Strafraum der Berliner geworfen wurde. Zudem lief eine geringe Anzahl von Hamburger Anhängern nach Spielschluss durch geöffnete Tore in den Innenraum, aber nicht aufs Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.