2250 Euro Geldstrafe für Preußen Münster

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 2250 Euro belegt.

In der 31. Minute des Drittligaspiels beim TSV 1860 München am 13. April 2019 wurden aus dem Zuschauerbereich der Gäste mindestens drei Becher auf das Spielfeld geworfen. Zudem zündete ein Münsteraner Zuschauer eine Minute später einen Rauchkörper.

Darüber hinaus rannte in der 68. Minute des Drittligaspiels gegen die SG Sonnenhof Großaspach am 20. April 2019 ein Zuschauer aus dem Münsteraner Block kurzzeitig auf das Spielfeld.

Der Verein hat den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 2250 Euro belegt.

In der 31. Minute des Drittligaspiels beim TSV 1860 München am 13. April 2019 wurden aus dem Zuschauerbereich der Gäste mindestens drei Becher auf das Spielfeld geworfen. Zudem zündete ein Münsteraner Zuschauer eine Minute später einen Rauchkörper.

Darüber hinaus rannte in der 68. Minute des Drittligaspiels gegen die SG Sonnenhof Großaspach am 20. April 2019 ein Zuschauer aus dem Münsteraner Block kurzzeitig auf das Spielfeld.

Der Verein hat den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.