2250 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2250 Euro belegt.

In der 76. Minute des Zweitligaspiels gegen Hannover 96 am 6. November 2021 betrat ein Zuschauer unerlaubt den Innenraum. Das Spiel musste dadurch für knapp eine Minute unterbrochen werden.

Für das Zuschauervorkommnis hätte der DFB-Kontrollausschuss im Normalfall gemäß Strafzumessungsleitfaden eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt. Das DFB-Sportgericht gewährt allerdings momentan generell einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2250 Euro belegt.

In der 76. Minute des Zweitligaspiels gegen Hannover 96 am 6. November 2021 betrat ein Zuschauer unerlaubt den Innenraum. Das Spiel musste dadurch für knapp eine Minute unterbrochen werden.

Für das Zuschauervorkommnis hätte der DFB-Kontrollausschuss im Normalfall gemäß Strafzumessungsleitfaden eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt. Das DFB-Sportgericht gewährt allerdings momentan generell einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.