225 Euro Geldstrafe für Henstedt-Ulzburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SV Henstedt-Ulzburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 225 Euro belegt.

Im Rahmen des Pokalspiels gegen Turbine Potsdam am 2. März 2022 lief ein Zuschauer unerlaubt in den Innenraum und über das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SV Henstedt-Ulzburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 225 Euro belegt.

Im Rahmen des Pokalspiels gegen Turbine Potsdam am 2. März 2022 lief ein Zuschauer unerlaubt in den Innenraum und über das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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