22.000 Euro Geldstrafe für Rot-Weiß Erfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro belegt.

Unmittelbar nach Anpfiff des Drittligaspiels bei den Würzburger Kickers am 8. Dezember 2017 wurden im Erfurter Zuschauerbereich mehr als 20 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Hinzu kommen erhebliche Störungen durch Erfurter Zuschauer im Verlauf des Drittligaspiels bei Carl Zeiss Jena am 25. Februar 2018. Dazu zählen das Abbrennen von Pyrotechnik und gegnerischen Fan-Utensilien, das mehrmalige Abschießen von Raketen in Richtung des Jenaer Zuschauerbereiches und das versuchte Eindringen in den Innenraum.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro belegt.

Unmittelbar nach Anpfiff des Drittligaspiels bei den Würzburger Kickers am 8. Dezember 2017 wurden im Erfurter Zuschauerbereich mehr als 20 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Hinzu kommen erhebliche Störungen durch Erfurter Zuschauer im Verlauf des Drittligaspiels bei Carl Zeiss Jena am 25. Februar 2018. Dazu zählen das Abbrennen von Pyrotechnik und gegnerischen Fan-Utensilien, das mehrmalige Abschießen von Raketen in Richtung des Jenaer Zuschauerbereiches und das versuchte Eindringen in den Innenraum.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.