2200 Euro Geldstrafe für Carl Zeiss Jena

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2200 Euro belegt.

In der 48. Minute des Drittligaspiels beim SV Meppen am 4. April 2018 wurde im Jenaer Zuschauerbereich Pyrotechnik gezündet. Zudem warfen Jenaer Zuschauer in der 38. Minute des Drittligaspiels beim SC Paderborn am 7. April 2018 kleinere Gegenstände auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2200 Euro belegt.

In der 48. Minute des Drittligaspiels beim SV Meppen am 4. April 2018 wurde im Jenaer Zuschauerbereich Pyrotechnik gezündet. Zudem warfen Jenaer Zuschauer in der 38. Minute des Drittligaspiels beim SC Paderborn am 7. April 2018 kleinere Gegenstände auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.