2175 Euro Geldstrafe für Werder Bremen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Bundesligisten Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2175 Euro belegt.

In der 83. Minute des Zweitligaspiels gegen Darmstadt 98 am 19. März 2022 warf ein Bremer Zuschauer, der später ermittelt wurde, einen Becher in Richtung Spielfeld. In der Nachspielzeit lief zudem ein Bremer Zuschauer kurzzeitig auf den Rasen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Bundesligisten Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2175 Euro belegt.

In der 83. Minute des Zweitligaspiels gegen Darmstadt 98 am 19. März 2022 warf ein Bremer Zuschauer, der später ermittelt wurde, einen Becher in Richtung Spielfeld. In der Nachspielzeit lief zudem ein Bremer Zuschauer kurzzeitig auf den Rasen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.